Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(Stand: 01. Februar 2024)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Tyczka Trading GmbH & Co. KG (nachfolgend „Tyczka“), sofern nicht einzelvertraglich abweichende Regelungen getroffen werden. Anderen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen, sie werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie von Tyczka ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die Tyczka mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von Tyczka angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

Durch diese Version der AGB werden alle früheren Versionen ersetzt.

2. Angebote

Angebote von Tyczka sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind; sie sind nur eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Vertragsangebots. Soweit die Parteien keine abweichende Individualabrede treffen, kommt der Vertrag zustande, wenn Tyczka ihn innerhalb von zwei Wochen in Textform (z. B. per Brief, Telefax oder E-Mail) bestätigt (Auftragsbestätigung).

Im Nachgang zur telefonisch erfolgten Abstimmung von Lieferungen (Spotgeschäft) wird von Tyczka innerhalb von 48 Stunden per E-Mail eine Auftragsbestätigung an den Kunden versandt. Das entsprechende Rechtsgeschäft kommt mit dem in der E-Mail beschriebenen Inhalt zustande, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwölf Stunden nach Erhalt dieser Auftragsbestätigung widerspricht.

Soweit ein Liefervertrag für einen festen Zeitraum schriftlich oder in Textform geschlossen wurde, ist dieser allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Tyczka und dem Kunden, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Liefervertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von Tyczka vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlich oder in Textform abgeschlossenen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

Angaben von Tyczka zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte) sowie Darstellungen desselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

Tyczka behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihr abgegebenen Angebotenund Kostenvoranschlägen vor. Der Kunde darf diese ohne ausdrückliche Zustimmung von Tyczka weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen.

3. Zahlung; Verzug

Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Periodisch wiederkehrende Zahlungen (insbesondere Mietzins- und Abschlagszahlungen), für die Tyczka keine Rechnung erstellt, sind zum vereinbarten Termin, spätestens mit Ablauf der jeweiligen Periode, ohne Abzug fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zahlungseingang bei Tyczka an.

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Tyczka ist berechtigt, für jede schriftliche Mahnung des Kunden EUR 5,00 Mahngebühr zu erheben. Der Kunde trägt die Bankgebühren für unberechtigte, von ihm verschuldete Rücklastschriften.

War der Kunde in einem Zeitraum von zwei Jahren mindestens zwei Mal mit seiner Zahlung in Verzug, so kann Tyczka für Gaslieferungen Vorauszahlung verlangen. Ist der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so steht Tyczka das Recht zu, andere Lieferungen oder Leistungen zurückzubehalten und bereits zugesagte Liefertermine bis zur Beendigung des Verzugs zu verlängern. Weitere Rechte von Tyczka wegen des Verzugs des Kunden bleiben unberührt, insbesondere das Recht auf fristlose Kündigung des Vertrages. Tyczka ist berechtigt, die Form der Rechnungsübermittlung frei zu wählen; der Rechnungsversand kann als Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail erfolgen. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wird zugesichert.

4. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von Tyczka einschließlich Zinsen, Finanzierungskosten und anderer Nebenkosten Eigentum von Tyczka. Wird die gelieferte Ware mit anderen Sachen vermischt oder vermengt, erwirbt Tyczka Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Wert der von Tyczka gelieferten Ware im Verhältnis zum Wert der neuen Sache entspricht. Entsprechendes gilt bei Verbrauch der gelieferten Ware während der Produktion der neuen Sache.

Die Ware darf so lange ohne Zustimmung von Tyczka weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Eine Pfändung oder sonstige Belastung durch Dritte hat der Kunde unverzüglich Tyczka mitzuteilen und Tyczka die zur Wahrung ihrer Rechte notwendige Hilfe zu leisten. Im kaufmännischen Verkehr ist der Kunde zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt, soweit sie nicht ihm als Endabnehmer geliefert wurde. Der Kunde im kaufmännischen Verkehr tritt jetzt schon seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie im Falle eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Abnehmers seine Aus- und Absonderungsrechte bis zur Höhe der Tyczka geschuldeten Beträge sicherungshalber an Tyczka ab.

5. Lieferung

Tyczka ist zu Teillieferungen berechtigt. An bestimmte Liefertermine ist Tyczka nur gebunden, wenn schriftlich oder in Textform ein Fixgeschäft vereinbart ist. Im Übrigen sind Angaben von Tyczka zu Lieferfristen oder zu Eingangstemperaturen unverbindlich.

Mit dem Auftrag zur Lieferung von Flüssiggas sichert der Kunde zu, dass er alle für die Lagerung, Abtankun und Verwendung von Flüssiggas geltenden Sicherheitsvorschriften beachten wird und dass mit dem gelieferten Flüssiggas nur solche Anlagen und Geräte versorgt und betrieben werden, die gemäß den Vorschriften in den dafür vorgesehenen Perioden geprüft wurden und in Ordnung sind.

Die Feststellung der für die Berechnung maßgebenden Mengen erfolgt für sämtliche Waren im Lieferwerk oder Lieferlager, bei Anlieferung durch Tankwagen mit geeigneten Messeinrichtungen mittels dieser.

Hat der Kunde Transportmittel und -behälter zu stellen, so hat er diese auf eigene Gefahr termingerecht sowie fracht- und spesenfrei an die vereinbarte Füllstelle zu senden. Beschädigte Transportmittel und -behälter kann Tyczka an den Kunden auf dessen Gefahr und Kosten zurücksenden und stattdessen gemietete oder eigene Transportmittel und -behälter gegen angemessene Gebühr zur Verfügung stellen und versenden. Tyczka haftet nicht für Verunreinigungen der Ware oder für sonstige Schäden, die durch unsaubere Transportmittel und -behälter des Kunden oder deren sonstige mangelhafte Beschaffenheit entstehen.

a) Lieferung per Schiff (Binnenschiff/Hochseeschiff)

Für die Lieferung in Schiffen gelten besondere für den Einzelfall abgestimmte Vertragsbedingungen.

b) Lieferung im Schienenkesselwagen

Die Lieferung erfolgt in von Tyczka beigestellten Kesselwagen mit einem Fassungsvermögen von bis zu 45 t frachtfrei Übergangsstelle der eingesetzten Bahnen an den Kunden. Anfallende Zustellgebühren ab der Übergangsstelle gehen zu Lasten des Empfängers.

Sollte keine abweichende individuelle Vereinbarung oder separate Regelungen hinsichtlich der Miete getroffen sein, so werden ab Datum der Übergabe an der Übergangsstelle bis Eintreffen des Kesselwagens, an der von Tyczka benannten Empfangsstelle, 36,50 EUR pro angefangenen Kalendertag und Kesselwagen, gleich welcher Art und Größe, zur Zahlung fällig. In jedem Fall sind leere Kesselwägen unverzüglich an die von Tyczka benannte Empfangsstelle zu senden. Anfallende Standgelder und sonstige Kosten der verzögerten Abnahme und/oder Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde, in dessen Besitz sich ein Wagen befindet, haftet gegenüber Tyczka für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Kesselwagens entstanden ist, sofern er nicht nachweist, dass der Schaden nicht von ihm zu vertreten ist.

c) Lieferung im Großraum-Straßentankwagen

Die Lieferungen erfolgen in von Tyczka beigestellten Großraum-Straßentankwagen mit einem handelsüblichen Fassungsvermögen, frachtfrei Anlieferstelle. Die Lieferung erfolgt nur, wenn ausreichende Flüssiggas-Lagerbehälter, geeignete Zufahrtswege und einwandfreie Abtankvorrichtungen beim Kunden vorhanden sind. Der Kunde hat zu gewährleisten, dass die Zufahrtswege und der Abtankplatz mit einem Tankzug mit einem Gesamtgewicht von ca. 40 t und einer Fahrzeuglänge von ca. 15 m gefahrlos zu befahren sind.

6. Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Streckengeschäft

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass im Streckengeschäft der Abholer unversteuertes oder zum ermäßigten Steuersatz versteuertes Energieerzeugnis als sein Beauftragter in Besitz nimmt.

Der Kunde steht dafür ein, dass er und sein Abnehmer alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, insbesondere für den Versand, die Lagerung und die Verwendung von unversteuertem oder zum ermäßigten Steuersatz versteuertem Energieerzeugnis einhalten.

7. Mängel; Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von Tyczka oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.

Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn Tyczka nicht binnen drei Werktagen nach Ablieferung eine Mängelrüge in Textform zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge Tyczka nicht binnen fünf Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen von Tyczka ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an Tyczka zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet Tyczka die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

Der Kunde hat Tyczka Gelegenheit zur Nachprüfung zu geben. Dafür muss die Ware im Originalzustand erhalten bleiben.

Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist Tyczka nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von Tyczka, kann der Kunde unter den in Ziffer 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung von Tyczka den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

Tyczka garantiert nicht, dass die gelieferten Waren für den vom Kunden beabsichtigten Zweck geeignet sind.

8. Haftung; Schadenersatz

Die Haftung von Tyczka auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbes. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 8 eingeschränkt.

Tyczka haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

Soweit Tyczka gemäß vorstehendem Absatz dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die Tyczka bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die Tyczka bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von Tyczka für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von 500.000,00 EUR je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und
-beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Tyczka.

Soweit Tyczka technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von Tyczka geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

Die Einschränkungen dieser Ziffer 8 gelten nicht für die Haftung von Tyczka wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Einzelrechtsnachfolge

Überträgt der Kunde Sachen oder Rechte, die einem Vertrag mit Tyczka zugrunde liegen auf einen Dritten, so ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit Tyczka auf den Dritten zu übertragen. Gleichzeitig hat der Kunde Tyczka diese Übertragung mitzuteilen. Tyczka kann innerhalb von 60 Tagen nach Kenntnisnahme der Vertragsübertragung dieser zustimmen oder widersprechen.

10. Beeinträchtigung durch Dritte; Mitteilung von Änderungen

Beeinträchtigt ein Dritter Rechte oder Sachen des Kunden oder von Tyczka, die Gegenstand eines Vertrags mit Tyczka sind, so wird der Kunde Tyczka unverzüglich informieren. Das gilt insbesondere für gegen den Kunden gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, soweit diese Rechte oder Sachen von Tyczka beeinträchtigen können.

Der Kunde wird Tyczka jede Änderung von Name, Firma oder Anschrift unverzüglich in Textform mitteilen. Dasselbe gilt für jeden Fall der Rechtsnachfolge oder der Änderung der Rechtsform des Kunden.

11. Höhere Gewalt

Von Tyczka nicht zu vertretende Umstände und Ereignisse, die die Lieferung oder Leistung verhindern oder wesentlich erschweren, befreien Tyczka für die Dauer ihrer Auswirkungen von ihrer Leistungspflicht. Das gilt insbesondere für Fälle höherer Gewalt, wie insbesondere bei Brandschäden, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen, behördlichen Maßnahmen und Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien) soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist, Vorliegen von Witterungsverhältnissen, die Gefahrguttransporte ausschließen oder nur mit unangemessenem Risiko erlauben, sowie ferner dann, wenn aufgrund von Inneren Unruhen, Kriegs-/ oder Bürgerkriegsereignissen, Aufruhr, staatlicher Eingriffe (insbesondere Sanktionen für Zulieferer) die normalen Bezugs- oder Transportmöglichkeiten nicht mehr gegeben sind. Tyczka ist in solchen Fällen berechtigt, mit entsprechender Verzögerung einschließlich angemessener Anlaufzeit zu liefern.

12. Technische Vorschriften; Sicherheitsbestimmungen

Bei der Lieferung von Gasen hat der Kunde die für den Umgang mit Gasen maßgebenden Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen über Arbeitsschutz und Unfallverhütung einschließlich der entsprechenden Ausführungsbestimmungen sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Sollte Tyczka zu dem Schluss kommen, dass die Lieferung von Waren und Leistungen an den Kunden unsicher sein könnte, kann Tyczka ihre vertraglichen (Liefer-) Pflichten aussetzen, bis das Sicherheitsproblem vom Kunden behoben wurde.

13. Sonstiges, Gerichtsstand

Ist oder wird eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dasselbe gilt im Falle von Regelungslücken.

Tyczka ist zu einseitigen Änderungen dieser AGB aus wichtigem Grund, wie z.B. aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Gesetze oder sonstigen gleichwertigen Gründen berechtigt. Über eine Änderung wird Tyczka die Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen zumindest in Textform (z. B. E-Mail) informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht in Textform gegenüber Tyczka binnen sechs Wochen nach Versand der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis widerspricht. Der Widerspruch gegen die Einbeziehung der geänderten AGB stellt keine Kündigung des Kunden bezüglich des zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses dar. Bei einem Widerspruch des Kunden hat Tyczka das Recht, das Vertragsverhältnis zu beenden.

Gerichtsstand ist Wolfratshausen, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, wenn die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Bürgerlichen Gesetzbuchs verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Tyczka speichert personenbezogene Daten unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften (insb. DSGVO, Bundesdatenschutzgesetz). Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Webseite der Tyczka.

Sollte Tyczka gegenüber dem Vertragspartner in Vorleistung gehen (z.B. bei Bestellung auf Rechnung oder Ratenkauf) behält sich Tyczka vor, auf Basis ihres berechtigten Interesses, einen Zahlungsausfall zu vermeiden, zu jeder Zeit die Bonität des Kunden zu prüfen. Zu diesem Zweck wird Tyczka bei der für den Wohnsitz oder Unternehmenssitz zuständigen SCHUFA und/oder bei einer Wirtschaftsauskunftei Erkundigungen einholen. Dabei kann auch ein aus dem Datenbestand der Auskunftei errechneter Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score-Verfahren) an Tyczka übermittelt werden. Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Bonitätsprüfung finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Webseite der Tyczka.

Ergibt die Bonitätsprüfung Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden, durch die die Erfüllung des Vertrages gefährdet wird, so werden alle gegenüber dem Kunden bestehenden Forderungen von Tyczka sofort zur Zahlung fällig. Tyczka ist insoweit auch berechtigt, eingeräumte Zahlungsziele oder Stundungen mit sofortiger Wirkung zu widerrufen und (weitere) Lieferungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen. Gleiches gilt, wenn nach den Umständen des Einzelfalles Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Bei Verlangen einer Vorauszahlung wird der Kunde hierüber ausdrücklich unterrichtet.

Hat der Kunde die Vermögensauskunft abgegeben oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, so ist Tyczka zum fristlosen Rücktritt von allen geschlossenen Verträgen berechtigt. In diesen Fällen wird Tyczka unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzvorschriften auf Basis ihres berechtigten Interesses der SCHUFA und/oder anderen Auskunfteien Daten des Kunden übermitteln, welche die nicht ordnungsgemäße Abwicklung dieses Vertrages betreffen, insbesondere die Beantragung und den Erlass eines Mahn- oder Vollstreckungsbescheides gegen den Kunden, die Stellung des Insolvenzantrages oder die Abgabe der Vermögensauskunft. Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Übermittlung an Auskunfteien („Einmeldung“) finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Webseite der Tyczka.

Soweit während der Laufzeit des Vertrages solche Daten aus anderen Vertragsverhältnissen des Kunden an die genannten Auskunfteien übermittelt werden, kann Tyczka hierüber ebenfalls Auskunft erhalten. Eine Speicherung solcher Daten erfolgt nur dann, wenn und soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Tyczka, des Kunden einer der vorgenannten Auskunfteien oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

Alle geistigen Eigentumsrechte an Zeichnungen, Spezifikationen, Daten und Datenblättern sowie allen anderen Informationen und Dokumenten, die dem Kunden, unbeschadet des Mediums, zur Verfügung gestellt wurden verbleiben bei Tyczka.

Die Vertragsparteien sind verpflichtet, über den Inhalt des Vertrags und alle damit in Zusammenhang stehenden kommerziellen und technischen Details Stillschweigen zu bewahren und Informationen dieser Art nicht an Dritte weiterzugeben.

Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge für den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).

Für Verbraucher stellt die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Tyczka zieht es vor, Anliegen ihrer Kunden im direkten Austausch mit diesen zu klären. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen und Problemen direkt.

Tyczka Trading GmbH & Co.KG, Blumenstraße 5, 82538 Geretsried

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Energiesteuerhinweis

a) § 2 Abs. 3 Nr. 5 Energiesteuergesetz

Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung zulässig.

Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

b) § 25 Abs. 1 Energiesteuergesetz

Steuerfreies Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraft- oder Heizstoff oder zur Herstellung solcher Stoffe verwendet werden!